![Geheimdienst, Geheimdienste, Verfassungsschutz, Nachrichtendienst, Bfv, Bundesamt für Verfassungsschutz](https://i.wfcdn.de/teaser/1920/56721.jpg)
Die deutschen Geheimdienste dürfen Daten nicht in dem bisherigen Maße an Polizeibehörden weitergeben. Insbesondere der Verfassungsschutz steht dabei im Blickpunkt einer entsprechenden Beschwerde, die Karlsruhe als berechtigt anerkannte. (Weiter lesen)