Gericht: Chatbot-Betreiber sind für dessen Falschaussagen zuständig

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Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Unternehmen für irreführende Aussagen seines KI-Chatbots verantwortlich gemacht werden kann. Zuständig ist also nicht der Anbieter der Technologie, sondern der jeweilige Betreiber. (Weiter lesen)
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