Die Telekom muss ihr Zusatzangebot „StreamOn“ für Mobilfunkverträge in der aktuellen Form stoppen – das hat das Oberverwaltungsgericht Münster heute bekannt gegeben. Die Telekom hatte sich dabei in einem Eilverfahren darum bemüht, die Auflagen der Bundesnetzagentur kippen zu lassen. (Weiter lesen)
Telekom kassiert unanfechtbares Urteil: StreamOn ist rechtswidrig
Die Telekom muss ihr Zusatzangebot „StreamOn“ für Mobilfunkverträge in der aktuellen Form stoppen – das hat das Oberverwaltungsgericht Münster heute bekannt gegeben. Die Telekom hatte sich dabei in einem Eilverfahren darum bemüht, die Auflagen der Bundesnetzagentur kippen zu lassen. (Weiter lesen)
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