Klage gegen Bahn: Bahncard-Kündigungsfrist verstößt gegen Recht

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Verbraucherschutzgesetze regeln klar: Nach der Vertragslaufzeit muss eine Kündigung innerhalb von vier Wochen möglich sein. Doch die Bahn sieht sich von dieser Regel ausgenommen und verlängert Bahncards um ein Jahr. Verbraucherschützer klagen jetzt. (Weiter lesen)
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