
Seit vielen Jahren streitet sich der Springer-Verlag bereits mit der Eyeo GmbH, letztere ist für den bekannten (aber längst nicht einzigartigen) Werbeblocker AdBlock Plus bekannt. Konkret will Springer Adblocker als Urheberrechtsverstoß klassifizieren. Nun ist der BGH am Zug. (Weiter lesen)