Zweites WLAN-Signal: Unitymedia muss Kunden nicht vorher fragen

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Darf ein Provider den Router, den er seinen Kunden leihweise zur Verfügung stellt, auch für seine eigenen Zwecke, also als Hotspot für die Allgemeinheit, nutzen? Das war der Kern der Frage, die der Bundesgerichtshof nun mit einem Ja beantwortet hat. (Weiter lesen)
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