Apple behält sich laut den AGB das Recht vor, im Todesfall die Daten eines Nutzers zu löschen. Auch wenn das nicht unbedingt mit deutschen Gerichtsentscheidungen zum Thema digitaler Nachlass zusammenpasst, gibt es daher einige Tipps, wie man seine Daten auch über den Tod hinweg für Verwandte zugänglich machen kann. (Weiter lesen)
iCloud-Löschung im Todesfall: Gericht entscheidet gegen Apples AGB
Apple behält sich laut den AGB das Recht vor, im Todesfall die Daten eines Nutzers zu löschen. Auch wenn das nicht unbedingt mit deutschen Gerichtsentscheidungen zum Thema digitaler Nachlass zusammenpasst, gibt es daher einige Tipps, wie man seine Daten auch über den Tod hinweg für Verwandte zugänglich machen kann. (Weiter lesen)
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