Das LG Köln (Az. 33 O 35/19) hat in seinem Urteil vom 8.10.2019 das “smartlaw”-Angebot, Rechtsuchenden “Rechtsdokumente in Anwaltsqualität” per Computer zu liefern, als unzulässige Rechtsdienstleistung und deshalb als Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) eingestuft. Das hat die klagende Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg in einer Pressemitteilung kundgetan. Diese hatte die Klage angestrengt, um damit “den Schutz der Rechtsuchenden vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen und damit natürlich auch den Schutz der Anwaltschaft vor unqualifizierter Konkurrenz” zu verfolgen.
Die Rechtsanwaltskammer sieht in dem Angebot “smartlaw” den Prototyp eines gegen das RDG verstoßenden Produkts: Rechtsuchenden würden für relativ kleines Geld Leistungen verkauft, die der Vertragsgenerator aber gar nicht bieten könne; trotzdem werde diese Leistung in der Werbung des Anbieters als (bessere und günstigere) Alternative zu anwaltlicher Beratung dargestellt.
Es habe seinen guten Grund, dass das RDG eine “Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert”, der Anwaltschaft vorbehalte. Eine solche rechtliche … … weiterlesen →