Erfolg mit Revision: Künast muss üble Beleidigung doch nicht hinnehmen

Tisch, Hand, Schlag, Faust
Ende letzten Jahres hatte das Berliner Landgericht geurteilt, dass Renate Künast, Politikerin bei den Grünen, Kommentare mit üblen Beleidigungen hinnehmen muss, da diese durch die Meinungsfreiheit gedeckt seien. Mit einer Revision erreicht Künast nun einen Widerruf dieser Entscheidung. (Weiter lesen)
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