Die Polizei und die Gesichtserkennung
Bundesinnenminister Seehofer macht offenbar einen Rückzieher: Die Bundespolizei soll nun wohl doch keine automatisierte Gesichtserkennung an sicherheitsrelevanten Orten einsetzen dürfen. Der aktuell vorgelegte Gesetzentwurf sieht das jedenfalls nicht mehr vor.
Offensichtlich in eine gewisse Einsicht eingekehrt, dass es hoch problematisch ist, im großen Stil und KI-gestützt Plätze oder Orte zu überwachen. Denn Gesichtserkennung funktioniert nicht perfekt – und macht gleichzeitig eine nahezu lückenlose Überwachung möglich.
US-Behörden füttern den Datenschurken – durch Bezahlung
Genau das ist die Sorge, die mit dem aktuellen Clearview-Fall verbunden ist. Ein US-Unternehmen hat gegen alle Nutzungsbedingungen rund drei Milliarden Fotos mit Gesichtern aus dem Netz gezogen und … … weiterlesen