EuGH stärkt die Netzneutralität und verbietet selektives Drosseln

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In den vergangenen Jahren haben immer mehr Telekommunikations­un­ter­nehmen begonnen, Tarife anzubieten, bei denen bestimmte Dienste von Datenobergrenzen ausgenommen sind. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Praxis verboten. (Weiter lesen)
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