Bewertungen auf eBay müssen keineswegs so freundlich formuliert werden wie ein Arbeitszeugnis. Die Nutzer dürfen hier durchaus auch mal zu harscheren Formulierungen greifen um Missstände deutlich zu machen, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. (Weiter lesen)
BGH: In eBay-Bewertungen sind Samthandschuhe nicht zwingend nötig
Bewertungen auf eBay müssen keineswegs so freundlich formuliert werden wie ein Arbeitszeugnis. Die Nutzer dürfen hier durchaus auch mal zu harscheren Formulierungen greifen um Missstände deutlich zu machen, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. (Weiter lesen)
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