BGH: In eBay-Bewertungen sind Samthandschuhe nicht zwingend nötig

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Bewertungen auf eBay müssen keineswegs so freundlich formuliert werden wie ein Arbeitszeugnis. Die Nutzer dürfen hier durchaus auch mal zu harscheren Formulierungen greifen um Missstände deutlich zu machen, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. (Weiter lesen)
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