Urteil: Media Markt darf Kunden bei Reklamation nicht mehr abwimmeln

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Media Markt hat vor Gericht eine Niederlage erlitten. Der Elektronikhändler darf Kunden in Gewährleistungsfällen nicht einfach an den Gerätehersteller verweisen. Damit stärkt das Urteil die Rechte von Käufern. (Weiter lesen)
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