Freispruch: Drohnen dürfen unter Umständen abgeschossen werden

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Im sächsischen Städtchen Riesa kam es zuletzt zu einem Zwischenfall der besonderen Art: Denn ein Mann fühlte sich vom Überflug der Drohne seines Nachbars derart bedroht bzw. beobachtet, dass er zum Luftgewehr griff und das Fluggerät abschoss. Die folgende Klage des Drohnenbesitzers wies ein Gericht nun aber ab. (Weiter lesen)
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