Urteil: Kampf für anonyme Kommunikation in Deutschland ist verloren

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Der Europäische Menschenrechtsgerichtshofs hat entschieden: Der in Deutschland festgeschriebene Identifizierungszwang bei der Nutzung von Prepaid-SIM-Karten steht im Einklang mit der Grundrechtecharta. Der Kläger ist enttäuscht, verweist aber auf Ausweichmöglichkeiten. (Weiter lesen)
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