
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshofs hat entschieden: Der in Deutschland festgeschriebene Identifizierungszwang bei der Nutzung von Prepaid-SIM-Karten steht im Einklang mit der Grundrechtecharta. Der Kläger ist enttäuscht, verweist aber auf Ausweichmöglichkeiten. (Weiter lesen)