SEK stürmt wegen Anzeige zu negativen Google-Bewertungen Wohnung

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Kein Unternehmer will negative Bewertungen auf Google, so viel ist klar. Dagegen kann aber vorgehen, etwa sein Angebot verbessern, antworten, bei Google eine Beschwerde einreichen oder zivilrechtlich dagegen vor­gehen. Ein Anwalt griff indes zur Strafanzeige – mit Folgen. (Weiter lesen)
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