
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist die Neuregelung der sogenannten Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung (kurz TKMV) ab sofort in Kraft getreten. In Deutschland gilt nun das Recht auf Zugang zum Festnetz-Internet mit mindestens 10 Mbit/s. (Weiter lesen)