
BKA-Chef Münch drängt auf dreimonatige IP-Speicherung für Ermittlungen. Besonders bei Kindesmissbrauch sei das notwendig, um die Aufklärungsquote zu verbessern. Datenschützer warnen jedoch vor Grundrechtsverletzungen und verweisen auf EuGH-Urteile. (Weiter lesen)